+++Corona-Update: 2-G-PLUS nicht für geboosterte Personen!+++
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar (Donnerstag) in Kraft. Nach wie vor gilt beim Indoor-Sport die 2-G-Plus Regel. Allerdings gibt es Erleichterungen, es gelten folgende Regelungen für den Vereinssports im Innenbereich:
• Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+. Als Auffrischungsimpfung gelten immer drei Impfungen. Bei Erstimpfung mit Johnsen & Johnsen zählt die Zweitimpfung nicht als Booster, wenn sie länger als 90 Tage zurückliegt.
• Keine Testnotwendigkeit für doppelt geimpfte Personen, die in den letzten drei Monaten von einer Coronainfektion genesen sind
• keine Testnotwendigkeit bei genesenen Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
• Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
• 16 und 17 jährige Schülerinnen und Schüler fallen ab dem 17.01.22 auch unter 2-G-Plus, ein zusätzlicher Schultestnachweis (Schülerausweis ist ausreichend) oder eine Boosterimpfung ersetzen das „Plus“.
• Kinder vor dem Schuleintritt sind von allem ausgenommen.
Sportvereine können beaufsichtigte Selbsttests („Vor-Ort-Testung“) durchführen, die für das nachfolgende Sportangebot gültig sind. Die Tests sind mitzubringen.
Für begleitende Eltern (Kind bringen, abholen, zuschauen) gilt 2G. Beim Eltern-Kind-Turnen gelten die 2-G-Plus Regeln mit oben beschriebenen Ausnahmen.
Hier können Sie die Corona-Schutzverordnung nachlesen, gültig vom 16.1.22 bis zum 09.02.2022.