Neue Corona-Auflagen ab dem 20.08.2021

19.08.2021
Corona

Ab Freitag dem 20. August verschwinden in NRW die Inzidenzstufen, entscheidend ist dann der Inzidenzwert von 35. Für den Sport bedeutet es, dass ab Freitag bei allen Sportangeboten in den Hallen die „GGG“ Regel gilt und nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen dürfen.

Praktisch sieht es so aus, dass die Teilnehmer ab Freitag ihren Impfausweis oder eine Bescheinigung/Handy vorlegen müssen. Es wird dann vom Übungsleiter/Trainer das 2. Impfdatum notiert, damit nicht ständig nachgefragt werden muss. Bei Genesenen ist es ebenso. Wer nicht geimpft oder genesen ist braucht einen negativen Corona-Test, nicht älter als 48 Stunden (kein PCR Test), sonst wird er nicht beim Training zugelassen.

Schulkinder gelten grundsätzlich als getestet, da sie an den verbindlichen Schultests montags und mittwochs teilnehmen. Ab 15 Jahren ist dazu die Vorlage eines Schülerausweises notwendig.

Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt und haben keine Einschränkungen.

Trainer und Übungsleiter sind wie Teilnehmer zu bewerten.

Eine Teilnehmerliste mit Coronaspalte findet ihr hier.

Für Angebote im Außenbereich gibt es derzeit keine Beschränkungen.

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