Allgemeine Informationen

Formulare zum Download

Turnierauswahl

Zur Teilnahme an Turnieren ist berechtigt, wer eine Anfängerprüfung erfolgreich absolviert hat und im Besitz eines gültigen Fechtpasses ist. Bei Kindern unter 18 Jahren ist ein ärztliches Gesundheitsattest verpflichtend, welches nicht älter als 365 Tage sein darf. Ausschreibungen zu Turnieren

a) Der Trainer sucht geeignete Turniere für Fechter und Fechterinnen verschiedener Altersgruppen aus und hängt sie am „schwarzen Brett“ aus.

b) Jeder Fechter/jede Fechterin kann sich (nach bestandener Anfängerprüfung) auf diesen Ausschreibungen eintragen. Der Trainer setzt sich mit euch in Verbindung, wenn er der Meinung ist, dass es ein geeigneteres Turnier für euch gibt.

 

Meldung zu den Turnieren

Es gibt Anmeldefristen für Turniere, die auf den Ausschreibungen vermerkt sind.

Für Fechter und Fechterinnen des TB-Burgsteinfurt erfolgt die Meldung ausschließlich durch die Vereinsverantwortlichen.

Weitergehende Informationen zu Turnieren findet ihr unter:

www.fechten.org (Homepage des Deutschen Fechterbundes)

www.fechten-nrw.de (Homepage von Fechten NRW)

fencing.ophardt.online (Fechtkalender von Ophardt)

Daran solltet ihr unbedingt denken

a) 2 funktionstüchtige Waffen (werden vor Turnierbeginn technisch geprüft)

b) Kleidung bestehend aus: Plastron, Fechthandschuh, Fechthose, Fechtjacke, E-Weste, Maske, Fechtsocken und Turnschuhe

c) 2 Kabel: Körperkabel und Maskenkabel (ab B-Jugend)

d) Krankenversicherten-Karte sollte immer dabei sein, damit eine ärztliche Versorgung problemlos stattfinden kann

e) Minderjährige Fechter und Fechterinnen müssen eine Bescheinigung nach dem Jugendschutzgesetz mit sich führen.

 

Startgeld

a) Das Startgeld wird vom ausrichtenden Verein festgelegt und ist üblicherweise auf der Ausschreibung vermerkt (rechte Spalte der Tabelle zu den Wettkampfzeiten).

b) Das Startgeld ist bei der Anmeldung vor Turnierteilnahme in bar zu bezahlen.

c) Die Anmeldung in der Halle übernimmt meistens der Trainer, ein Betreuer, bzw. der mitfahrende Obmann.

d) Bei Einzelanreise muss unter Umständen die Anmeldung und Bezahlung selber übernommen werden.